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Verkehrsteilnehmer im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist, wer aktiv auf einen Verkehrsvorgang einwirkt. Dazu gehören Auto-, Motorrad- und Fahrradfahrer, Reiter und Fußgänger. Keine Teilnehmer sind Beifahrer und Fahrgäste. Ganz aus dem Begriff fallen Tiere, da sie nur passiv auf den Verkehr einwirken können.
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