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Verhältniswahl, personalisierte
(recht.oeffentlich.staat.wahlen)
    

Mit personalisierter Verhältniswahl wird eine Verhältniswahl bezeichnet, bei der die Wähler einen bestimmten Einfluss auf die gewählten Personen haben. Dieses Prinzip wird im deutschen Wahlrecht durch die Kombination der Verhältniswahl mit der Direktwahl eines Kandidaten verwirklicht

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