logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Verfügungsbeschränkung
(recht.zivil.materiell)
    

Inhalt
             1. Bei Grundstücken

Von einer Verfügungsbeschränkung spricht man, wenn die Verfügungsmöglichkeit eines Rechteinhabers (z.B. eines Eigentümers) durch das Gesetz beschränkt werden.

1. Bei Grundstücken

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Grundbuch