logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (1)

Zu diesem Artikel gibt es 1 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

31.01.10 JURI : Wer Probleme hat, sich diese Definition zu merken, der sollte sich mal die §§ 873, 875, 877 BGB anschauen. Da habt Ihr die gleichen Worte: Übertragung, Belastung, Aufhebung, Änderung.

Werbung: