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Davon dass ein Gesetz oder Handeln verfassungswidrig ist, spricht man, wenn es gegen das Grundgesetz verstößt.
Beispiel: Ein Bundeshaushalt ist verfassungswidrig, wenn er gegen Art. 115 GG verstößt. Das ist der Fall, wenn die Kreditaufnahme höher liegt als die Ausgaben für Investitionen ohne dass eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gegeben ist.
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