Die Verfassungsgerichtsbarkeit umfasst alle Gerichte, die über
die Auslegung von Rechten und Pflichten aus der Verfassung entscheiden.
Die Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland, wird entsprechend des
föderalen Aufbaus der Bundesrepublik, auf Bundesebene vom Bundesverfassungsgericht und auf Länderebene von
den einzelnen Landesverfassungsgerichten ausgeübt.
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