logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (2)
Verfassungsgerichtsbarkeit
(recht.oeffentlich.prozess)
    

Die Verfassungsgerichtsbarkeit umfasst alle Gerichte, die über die Auslegung von Rechten und Pflichten aus der Verfassung entscheiden.

Die Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland, wird entsprechend des föderalen Aufbaus der Bundesrepublik, auf Bundesebene vom Bundesverfassungsgericht und auf Länderebene von den einzelnen Landesverfassungsgerichten ausgeübt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise