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Verbindlichkeiten
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit Verbindlichkeiten bezeichnet das Gesetz Verpflichtung eines Schuldners gegenüber seinem Gläubiger. Umgangssprachlich würde man von Schulden sprechen. Wobei der Begriff weit zu verstehen ist und z.B. auch eine Verpflichtung zum Unterlassen umfasst.

Der Gegenbegriff ist die Forderung.

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Auf diesen Artikel verweisen: Restschuldbefreiung