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unter Vorbehalt/ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
(recht.allgemein)
    

Von "unter Vorbehalt" spricht man, wenn jemand eine Handlung vornimmt, ohne damit rechtlich etwas anerkennen zu wollen. Das Gleiche gilt für die Formulierung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Für Zahlungen unter Vorbehalt siehe dort.

Beispiel: A nimmt den B wegen einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch und fordert von ihm 100,- Euro Schadensersatz. B ist zwar nicht der Ansicht eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, will aber die Sache angesichts der niedrigen Forderungen aus der Welt haben. Um die Verletzung durch die Zahlung nicht anzuerkennen, kündigt er die Zahlung schriftlich mit der Formulierung an: "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht werde ich die 100,- in den nächsten Tagen überweisen."

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