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OLG Koblenz FamRZ 2023, 1868 Anm. Niepmann/Kerscher NJW 2024, 626 (631) Unterhaltszahlungen auf einstweilige Anordnungen oder auf einen Vergleich im einstweiligen Anordnungsverfahren haben regelmäßig keine Erfüllungswirkung iSd § 362 BGB; … … diese tritt erst mit rechtskräftiger Feststellung der Unterhaltspflicht ein, … … weshalb insbesondere auch der Einwand der Erfüllung in einer nachfolgenden Vollstreckungsabwehrklage nicht gem. § 767 II ZPO präkludiert ist.
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