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Unterhaltsvergleich
(recht.zivil.materiell.familie.unterhalt)
    

Mit Unterhaltsvergleich wird ein gerichtlicher Vergleich bezeichnet mit dem Unterhaltsansprüche festgelegt werden. Ein entsprechender Vergleich für den nachehelichen Unterhalt ist aber gemäß § 1585c BGB wirksam nur in Ehesachen möglich. D.h. im Trennungsunterhaltsverfahren kann eine wirksame Regelung nur über Trennungsunterhalt getroffen werden. Der nacheheliche Unterhaltspflicht kann in diesem Stadium nur mit notarieller Beurkundung geregelt werden.

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