Neben den im Grundgesetz genannten Kompetenzen, werden noch folgende
Kategorien von ungeschriebenen Kompetenzen anerkannt:
Kompetenz kraft Sachzusammenhangs. D.h. der Bund darf Materien regeln die
verständigerweise unerläßlich sind um eine ausdrücklich zugewiesene Materie
sinnvoll zu regeln (z.B. Altersfürsorge für Schornsteinfeger).
Annexkompetenz. Wird auch als Unterfall der Kompetenz kraft
Sachszummenhangs bezeichnet. Hier geht es um Materien die bei der
Vorbereitung oder Ausführung einer zugwiesenen Materie anfallen. Man spricht
auch von eine Ausweitung in die Tiefe (z.B. die Ordnungs- und Polizeigewalt
in einer zugewiesenen Materie).
Kompetenz kraft Natur der Sache. Materien die aufgrund ihrer Natur
zwingend nur vom Bund geregelt werden können (z.B. Sitz der Bundesregierung,
Nationalfeiertage, Beschäftigungsverhältnisse der Bundesangestellten).
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