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unbefugtes Tragen einer Uniform
(recht.straf.bt)
    

Das unbefugten Tragen staatlicher Uniformen ist gemäß § 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB ein strafbares Vergehen.

Hierunter kann z.B. auch das Tragen eines polizeigrünen T-Shirts mit der weißen Aufschrift Polizei fallen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Amtsanmaßung