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Umgangsvereitelung
(recht.zivil.materiell.schuld.)
    

Man spricht von einer Umgangsvereitelung, wenn der Elternteil in dessen Obhut sich das Kind befindet, den Umgang des Kindes mit anderen Umgangsberechtigten, regelmäßig dem anderen Elternteil, dauerhaft verhindert.

Gerichtliche Anordnung des Umgangs, Zwangsgeld, Umgangspflegschaft, Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes.

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