logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
ultra posse nemo obligatur
(recht.allgemein.latein)
    

Mit "ultra posse nome obligatur" (lat.) wird Grundsatz bezeichnet, dass niemand dazu verpflichtet ist, das für ihn oder für alle Unmögliche zu tun.

Im deutschen Rechtssystem ist dieser Grundsatz in § 275 BGB normiert.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise