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Tu quoque (-Argument)
(recht.zivil.materiell.schuld und recht.zivil.materiell.methoden)
(engl. unclean hands )
    

In der Rechtswissenschaft wird das To quoque-Argument eingesetzt, um zu verhindern, dass jemand rechtmäßiges Verhalten gegenüber jemanden einfordert, gegenüber dem er sich im Zusammenhang selbst nicht rechtmäßig Verhalten hat.

Beispiel: Der Arbeitgeber U stellt der Arbeitnehmerin N die nicht rechtmäßige Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft. Daraufhin sagt die N wahrheitswidrig aus, sie sie nicht schwanger. Als der U nach Vertragsschluss dies erfährt will er gemäß § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung anfechten. Da seine Frage selbst nicht rechtmäßig war versagt man ihm aber die Berufung auf § 123 BGB (tu quoque).

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