In der Rechtswissenschaft wird das To quoque-Argument eingesetzt,
um zu verhindern, dass jemand rechtmäßiges Verhalten gegenüber jemanden
einfordert, gegenüber dem er sich im Zusammenhang selbst nicht rechtmäßig
Verhalten hat.
Beispiel: Der Arbeitgeber U stellt der Arbeitnehmerin N
die nicht rechtmäßige Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft.
Daraufhin sagt die N wahrheitswidrig aus, sie sie nicht schwanger. Als
der U nach Vertragsschluss dies erfährt will er gemäß § 123 BGB wegen
arglistiger Täuschung anfechten. Da seine Frage selbst nicht rechtmäßig
war versagt man ihm aber die Berufung auf § 123 BGB (tu quoque).
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