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Von Schutzwehr spricht man bei einer defensiven Verteidigung (z.B. Ausweichen, Flucht). Von Trutzwehr bei aktiver Abwehr (z.B. Gegenangriff).
Eine Beschränkung der Notwehr auf Schutzwehr kommt nur in speziellen Fällen in Frage, z.B. Angriffen von Kindern, offensichlich Irrenden und schuldlos Handelnden. Siehe unter Notwehr, Gebotenheit.
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