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Test-Begriff
(recht.zivil.materiell.test und recht.latein und recht.test)
    

Ein Test-Begriff ist bei ontologischer Betrachtung ein Begriff der zu "Testzwecken" genutzt wird. Der Sinn des Test-Begriffs liegt daher nicht in seiner von ihm an sich getragenen Bedeutung, sondern, in der vom Verwender zugemessenen Bedeutung.

Zweiter Paragraph, mit ganz viel Text und noch mehr Text

Beispiel: A und B treffen sich im Wald um das neue Walkie-Talkie von A auszuprobieren. Als Test-Begriff vereinbaren Sie "Gurkensalat".

Auch schon bei der Erfindung des Telefons kam es zur Benutzung von Test-Begriffen. So heißt ein berühmt gewordener Testbegriff:

Das Pferd frisst keinen Gurkensalat.

Verweis ins Leere.

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