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Terrorismusbekämpfungsgesetz/Antiterrorgesetz
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.pou)
    

Mit Terrorismusbekämpfungsgesetz (auch Sicherheitspaket I und II oder Antiterrorgesetz) wird das Bündel von Gesetzesänderungen bezeichnet, dass der deutsche Bundestag als Reaktion auf die Attentate vom 11. Sept. 2001 in den USA in zwei Gesetespakten erlassen hat. Das erste Paket (I) ist vom, das zweite (II) vom 9.1.2002.

Zu den Maßnahmen gehören z.B.:

  • Der neue § 129b StGB (I)
  • Abschaffung des Religionsprivilegs (I)
  • Vereinfachung der Telekommunikationsüberwachung (II)
  • Vereinfachung von Rasterfahndung (II)
  • Vereinfachung von Ausländerkontrollen (II)
  • Neue Bestimmungen für die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten an sicherheitsempfindlichen Stellen (II)

Der erste Evaluierungsbericht des Bundesinnenministeriums zum Terrorismusbekämpfungsgesetz zieht eine positive Bilanz. Die Auskunftsbefugnisse der Geheimdienste hätten "relevante Informationen erbracht, beispielsweise bei der Aufklärung von Finanztransaktionen zur indirekten Unterstützung des islamistischen Terrorismus, bei der Aufdeckung von Netzwerkstrukturen und der Ermittlung von Kontaktpersonen" (siehe Heise Meldung 59467).

Mittlerweile wird vom Innenministerrium ein Sicherheitspaket III geplant. Pressemeldungen zufolge, soll dieses Paket es den Geheimdiensten erleichtern bzw. ermöglichen an Informationen über Bankkonten zu kommen und das zentrale Fahrzeugregister online abzufragen. Weiterhin sollen die Verfassungsschutzbehörden stärker zentralisiert, und für Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eine Pflicht zur Meldung verdächtiger Geldtransfer eingeführt werden (siehe Spiegel 2005, Nr. 21, S. 19). Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Provide Appropriate Tools Required to Intercept and Obstruct Terrorism-Act (Patriot Act)