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teleologische Extension
(recht.methoden)
    

Von einer teleologischen Extension spricht man, wenn eine Norm aus ihrem Zeck heraus auf Fällen ausgedehnt wird, die ihrem Wortlaut nicht entsprechen. Siehe auch unter teleologische Reduktion.

Beispiel: § 619a BGB wird im Wege der teleologischen Extension auch auf betrieblich veranlasste Pflichtverletzungen eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses gemäß §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 zu erstreckt.

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