Mit Telekommunikationsgesetz wird das Gesetz bezeichnet, das die Rahmenbedingungen für das Anbieten von Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation (z.B. Internet) festlegt und damit den Wettbewerb fördern, die flächendeckend Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen sichern und eine effiziente Frequenz- und Nummerierungsordnung festlegen will (§ 1 TKG).
Zur Kontrolle und Durchsetzung dieser Ziele hat das Gesetz die Bundesnetzagentur geschaffen (§ 115 TKG).
Werbung:
|