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Auf Grund § 89 Abs. 1 TKG von der Bundesregierung erlassene Verordnung,
die den den Schutz personenbezogener Daten der an der
Telekommunikation Beteiligten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
dieser Daten durch Unternehmen und Personen, die geschäftsmäßig
Telekommunikationsdienste erbringen oder an deren Erbringung mitwirken
regelt (§ 1 TDSV).
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