logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Supranationalität/supranationales Recht
(recht.voelker)
    

Von Supranationalität spricht man, wenn überstaatliche Organisationen gegen den Willen eines Mitgliedsstaates Regeln treffen können, die für ihn bzw. seine Bürger direkt, d.h. ohne innerstaatlichen Umsetzungsakt, gelten. Die europäische Union enthält einige supranationale Elemente.

Entsprechend werden als supranationales Recht Normen bezeichnet, die einer überstaatlichen Organisation den Eingriff in die Rechte eines Mitgliedstaates gegen dessen Willen erlauben.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise