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Substanzwert
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Mit Substanzwert wird u.a. bei der Unternehmensbewertung, der Wert bezeichnet, den die Aktiva, d.h. alle Vermögenspostens, des Unternehmens abzüglich der Passiva, d.h. alle Verbindlichkeiten und Rückstellungen, haben. Dabei kann der Substanzwert des einzelnen Vermögensgegenstandes, als Marktwert oder Wiederbeschaffungswert ermittelt werden.

Nicht berücksichtigt werden beim Substanzwert die Gewinnchancen des Unternehmens und der good will. Der Gesamtwert eines Unternehmens der ach diese Positionen berücksichtigt bezeichnet man als Firmenwert/Geschäftswert.

Beispiel: A betreibt die T-GmbH die ein Taxi-Geschäft betreibt. Zum Betriebsvermögen gehören :
  • zwei Mercedes C-Klasse Baujahr 2010 (Marktwert je 8.000,-)
  • ein Mercedes S-Klasse Baujahr 2008 (Marktwert 6.000,-)
  • ein VW-Bus T5 (Marktwert 6.000,-)
  • offene Forderungen i.H.v. 2.000,-
  • Summe: 30.000,-
Zu den Passiva gehören:
  • ein Kredit über 20.000,- Euro

Bei einer Bewertung des Substanzwertes werden die für diese Positionen gebildeten Werte gegenübergestellt. Die Aktiv abzüglich der Passivpositionen ergeben dann den Substanzwert der T-GmbH von 10.000,-

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Auf diesen Artikel verweisen: Firmenwert/Geschäftswert