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Studiengebühren/Studienbeiträge
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.hochschule)
    

Inhalt
             1. Hessen

Mit Studiengebühren oder Studienbeiträgen werden Zahlungen der Studierenden bezeichnet, die sie semesterweise als Entgelt für das Studium zu leisten haben.

Studiengebühren waren bisher in Deutschland an staatlichen Hochschulen unbekannt, entsprechend ist ihre Einführung sehr umstritten. Der Bund hat in der 14. Legislaturperiode versucht Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz zu untersagen, ist aber an der fehlenden Gesetzgebungskompetenz gescheitert (siehe BVerfG Urteil vom 26.2.2005, Az. 2 BvF 1/03).

In Folge dieses Scheiterns haben die einzelnen Bundesländer angefangen zunächst Studiengebühren für sog. Langzeitstudierende und Zweitstudien einzuführen um sie dann in einem zweiten Schritt zu allgemeinen Gebühren zu erweitern.

1. Hessen

In Hessen hat das Landeskabinett am 5.5.2006 die Einführung von 500,- Studiengebühren/Semester für das Erststudium beschlossen. Daraufhin fanden in den verschiedenen hessischen Universitätsstädten Demonstrationen mit unterschiedlicher Beteiligung statt. In der Universitätsstadt Marburg wurde am 22.5. die Universitätsverwaltung besetzt. Insgesamt war/ist die Beteiligung an den Protesten gemessen an der Gesamtzahl der Studierenden gering.

Nach der Landtagswahl im Januar 2008 hat die instabile linke Mehrheit eine Abschaffung der Studiengebühren beschlossen, die auch noch vor den Neuwahlen umgesetzt werden konnte und bisher Bestand hat.

Der hessische Staatsgerichtshof hat kurz darauf die Verfassungsmäßigkeit des abgeschafften Geseztes bestätigt.

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