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Strenges Recht
(recht.allgemein)
    

Die Bezeichnung strenges Recht ist nicht genau bestimmt. Zu einem kann damit zwingendes Recht bezeichnet werden, zum anderen Recht, das für einen bestimmte Sachverhalt eine eindeutige Rechtsfolge vorsieht und keinen Spielraum für Billigkeitserwägungen lässt.

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Auf diesen Artikel verweisen: jus strictum