logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Streithelfer, EU
(recht.eu.prozess)
    

Im EU-Prozessrecht wird mit Streithelfer bezeichnet, wer in einem Verfahren vor dem EuGH oder EuG einer der beiden Parteien beitritt. Streithelfer kann jeder werden, der ein berechtigtes Interesse am Ausgang des Verfahrens geltend machen kann (siehe Art. 37 der EG-Satzung, Art. 93 Abs. 1 VerfO EuGH und Art. 115 VerfO EuG).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise