Zutreffend ist, dass Streikbruchprämie und Streikgeld zwei unterschiedliche Gegenstände bezeichnen. Trotzdem ist es möglich, dass das der eine Begriff für beide Gegenstände synonym verwandt wird.
27.12.09 Angestellt :
Die Streikbruchprämie ist wird beim Gegenteil gezahlt, wenn ein Arbeitswilliger den Streik nicht mitmachen woll - und zwar vom Arbeitgeber. Das kann man nicht \"synonym\" nennen. Ob die Streikbruchprämie ebenfalls nicht versteuert wird. ist mir nicht bekannt.