Von einem Streckengeschäft (= Streckenkauf) spricht man bei einer Kette von Kaufverträgen
zwischen dem Veräußerer und dem Käufer (Beispiel: A verkauft an B der an C
verkauft), bei der der Erstverkäufer direkt an den Letztkäufer liefert
(Im Beispiel: A liefert direkt an C). Der Eigentumsübergang vollzieht sich
grundsätzlich über die Kette mittels des sog. Geheisserwerbs.
Die Gewährleistung wird grundsätzlich auch über die Kette abgewickelt.
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