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Strafvollzug/Strafvollstreckung
(recht.straf.vollzug)
    

Strafvollzug bedeutet die Vollstreckung der von einem Strafgericht verhängten Strafe. Das kann bei Freiheitsstrafen durch Erlaß eines Vorführungs- oder Haftbefehls mit anschliessender Inhaftierung sein, aber auch die Beitreibung von Geldstrafen.

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Auf diesen Artikel verweisen: besonderes Gewaltverhältnis/Sonderstatusverhältnis * offener Vollzug * Staatsanwaltschaft * Vollstreckung * Gefängniswesen