logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (1)

Name*:
Kommentar:
AntiSpamFeld Text bitte löschen!
07.03.16 Anonym : Die kleine Strafkammer ist auch für Berufungen gegen Unteile vom Schöffengericht zuständig (laut dem Text nur Strafrichter)

Vgl. § 76 I GVG

Werbung: