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Stimmsplitting
(recht.oeffentlich.staat)
    

Inhalt
             1. Bundes-/Landtagswahlen
             2. Bundesratsabstimmungen

1. Bundes-/Landtagswahlen

Bei Bundes-/Landtagswahlen spricht man von Stimmsplitting, wenn ein Wähler mit der Erststimme den Direktkandidaten einer Partei wählt, deren Liste er nicht mit Zweitstimme wählt. Beispiel: ein Wähler kreuzt den Direktkandidaten der SPD an, wählt aber mit seiner Zweitstimme die Grünen.

Würde das Stimmsplitting systematisch in großem Umfang betrieben, würde das die Gleichheit der Wahl gefährden, da die gesplitteten Stimmen dann doppelt zählen würden.

2. Bundesratsabstimmungen

Im deutschen Bundesrat hat jedes Bundesland je nach Größe mehrere Stimmen (Art. 51 Abs. 2 GG). Bei Abstimmungen müssen diese Stimmen einheitlich abgegeben werden (Art. 51 Abs. 3 GG). D.h. ein Teilung (zwei dafür, eine dagegen) ist nicht möglich. Koalitionsregierte Bundesländer müssen sich daher vorher einigen. Ggf. auf eine Enthaltung.

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