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19.12.05&Sue Vogt&was sind bitte \"echte Fristen\"? 23.04.08&T. Meusel, Integr\'amt Chemnitz&Der erste Absatz im Abschnitt \"Ruhen gem�� � 251 ZPO\" enth�lt m. E. einen Formulierungsfehler und einen sachlichen Fehler. Im Satz 2 muss es hei�en: \"Das Gericht kann das Ruhen des Verfahrens anordnen, wenn ...\" F�r die Anordnung des Ruhens gen�gt es au�erdem nicht, dass die Parteien s�umig sind. Das Ruhen wird vielmehr erst dann angeordnet, wenn das Gericht nicht nach Aktenlage entscheidet. d. h. nicht nach Aktenlage entscheiden kann oder nicht nach Aktenlage entscheiden will (� 251c ZPO). 27.04.08&info&Einverstanden! Wird beim n�chsten Update ber�cksichtigt!
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Stand 2018-02-05