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08.05.06 Patrick Gasch: Die stille Liquidation ist die Auflösung eines Betriebs aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses. Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn das Unternehmen nicht überschuldet ist. Dann erfolgt die Auflösung grundsätzlich im Wege des Insolvenzverfahrens. Bei der stillen Liquidation ist im voraus besonders auf die finanziellen Risiken zu achten, die sich aus Abfindungszahlungen bei betriebsbedingten Kündigungen ergeben können.

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