Werbung:
Index für
Recht
NetzRecht
Gesetze
Netz
englisch-deutsch
Sonstiges
eLearning
Kategorien
Links
Literatur
Kleingedrucktes
Datenschutzerklärung
Über Lexexakt
Impressum
LinkPartner
OnlineRechner für:
XML-Feed
Artikel
Diskussion (1)
Kode:
08.05.06&Patrick Gasch&Die stille Liquidation ist die Auflösung eines Betriebs aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses. Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn das Unternehmen nicht überschuldet ist. Dann erfolgt die Auflösung grundsätzlich im Wege des Insolvenzverfahrens. Bei der stillen Liquidation ist im voraus besonders auf die finanziellen Risiken zu achten, die sich aus Abfindungszahlungen bei betriebsbedingten Kündigungen ergeben können.
Werbung:
Stand 2018-02-04