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1. 15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
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15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
§ 202 StGB Verletzung des Briefgeheimnisses
§ 202a Ausspähen von Daten
§ 202b StGB Abfangen von Daten
§ 202c StGB Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
§ 202d StGB Datenhehlerei
§ 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen
§ 204 StGB Verwertung fremder Geheimnisse
§ 205 StGB Strafantrag
§ 206 StGB Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
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Stand 05.02.18