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§ 155 StGB Eidesgleiche Bekräftigungen
(
gesetz
.
stgb
.
bt
.
abschnitt-9
)
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>>
Dem Eid stehen gleich
die den Eid ersetzende Bekräftigung,
die Berufung auf einen früheren Eid oder auf eine frühere Bekräftigung.
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Stand 04.02.18