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28.12.10&Anonym &§ 370a AO wurde durch Art. 3 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen v. 21.12.2007 aufgehoben und statt dessen § 370 Abs. 3 AO geändert. 04.01.11&info &Danke für den Hinweis. Durch die Gesetzesänderung ist der Verbrechenscharakter entfallen.
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Stand 2018-02-05