Danke für den Hinweis. Durch die Gesetzesänderung ist der Verbrechenscharakter entfallen.
28.12.10 Anonym :
§ 370a AO wurde durch Art. 3 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen v. 21.12.2007 aufgehoben und statt dessen § 370 Abs. 3 AO geändert.