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Stammzellen
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Inhalt
             1. embryonale Stammzellen
          1. adulte Stammzellen

1. embryonale Stammzellen

Embryonale Stammzellen werden aus Embryonen gewonnen und tragen das Potential zur Entwicklung eines vollständigen Menschen in sich, sog. totipotente Stammzellen. Gewinnung und Umgang wurden in verschiedenen Gesetzen stark eingeschränkt. Z.B. Embryonenschutzgesetz (ESchG), Stammzellengesetz (StGZ).

1. adulte Stammzellen

Adulte Stammzellen werden aus bestimmten Organen des erwachsenen Menschen entnommen. Sie sind nur eingeschränkt differenzierbar, sog. pluripotente Stammzellen. Sollte es allerdings, was im Moment noch nicht absehbar ist, möglich sein, daß adulte Stammzellen so "reprogrammiert" werden können, daß sie das gleiche Potential wie embryonale Stammzellen haben, wird vertreten, daß sie dann auch wie solche zu behandeln sind. D.h. sie unterlägen dann den gleichen gesetzlichen Verboten.

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