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Staatsvertrag
(recht.voelker und recht.oeffentlich.staatsvertraege)
    

Inhalt
             1. Verfahren in Deutschland

Mit Staatsvertrag wird ein völkerrechtlicher Vertrag bezeichnet, der vom Souverän des Staates (bei Demokratien dem Gesetzgebungsorgan) genehmigt werden muss. In Deutschland werden daneben auch die Verträge zwischen den Bundesländern als Staatsverträge bezeichnet (z.B. Medienstaatsvertrag.

1. Verfahren in Deutschland

Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern ist die Frage nach dem Träger der Auswärtigen Gewalt. Siehe dort.

Die Vertragsverhandlungen werden von der Bundesregierung geführt. Nach Abschluss werden die Vertragstexte von den Verhandlungsführern paraphiert.

Dann werden die Vertragstexte durch den Bundesaußenminister oder den Bundeskanzler unterzeichnet. Damit wird der Text endgültig festgelegt.

Anschliessend folgt die Umsetzung durch das jeweilige Gesetzgebungsorgane.

An die Ausfertigung des Transformationsgesetzes schliesst sich regelmäßig die Ratifikation des Vertrages durch den Bundespräsidenten an.

Mit der nach Ratifikation erfolgenden Hinterlegung oder dem Austausch der Ratifikationsurkunden wird der Vertrag dann völkerrechtlich wirksam.

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Auf diesen Artikel verweisen: Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) * Zwei plus vier Vertrag (2+4 Vertrag) * Völkerrechtlicher Vertrag * Medienstaatsvertrag (MdStV) * Einigungsvertrag