|
Als Staatsschutzdelikte werden die im ersten Abschnitt des Strafgesetzbuches zusammengefassten Straftaten bezeichnet. Dazu gehören: Vorbereitung eines Angriffskrieges, Aufstacheln zum Angriffskrieg, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Verstoß gegen Vereinigungsverbote, Agententätigkeit, verfassungsfeindliche Sabotage, Verunglimpfung des Bundespräsidenten, des Staates oder seiner Symbole, ...
Werbung:
| |