logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Staatshaftungsrecht
(recht.oeffentlich.staatshaftung)
    

Das Staatshaftungsrecht regelt die Haftung des Staates für Schäden die dem Bürger durch den Staat (d.h. seine Organe: Beamte, Angestellte, Verwaltungshelfer usw.) entstanden sind.

Dabei kann die Schädigung sowohl aus rechtmäßigen als auch aus rechtswidrigem Verhalten resultieren.

Mögliche Anspruchsgrundlagen im Einzelnen:

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Gewohnheitsrecht * Schadensersatz * Öffentliches Recht