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Staat/staatlich
(recht.oeffentlich.staat und recht.voelker)
    

Staat ist die Bezeichnung für die Gesamtheit und die Organe einer Personengemeinschaft (= Volk) die über ein Gebiet und originäre (d.h. nicht abgeleitete) Gewalt darüber verfügt. D.h. es sind gemäß der sog. 3-Elemente-Lehre ein

  1. Staatsvolk,
  2. ein Staatsgebiet und
  3. eine Staatsmacht
notwendig um von einem Staat sprechen zu können.

Von staatlich spricht man, wenn etwas den Staat betrifft.

In der Bundesrepublik Deutschland werden die drei Merkmale Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsmacht nur vom Bund und den Ländern erfüllt. D.h. mit Staat werden in der Bundesrepublik Bund und Länder sowie ihre Organe bezeichnet. Da die Untergliederungen der Länder (Kreise und Gemeinden) zwar selbständig, d.h. keine Organe der Länder oder des Bundes, sind, ihre Gewalt aber nur abgeleitet ist, sind sie nicht staatlich.

Im Völkerrecht hängt viel von der internationalen Anerkennung als Staat ab. So gelingt es der vor China liegenden Republik China (= Taiwan) nicht internationale Anerkennung zu finden, obwohl sie über ein Staatsgebiet (entspricht der Insel) mit Volk und einer originären Macht (parlamentarische Demokratie) darüber verfügt. Hinderungsgrund sind die Ansprüche der Volksrepublik China, die die Selbständigkeit Taiwans nicht anerkennen will. Das Gewicht Chinas hält andere Staaten von einer Anerkennung ab.

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Auf diesen Artikel verweisen: Abgaben * Juristische Personen des öffentlichen Rechts * Ministerium * Staatsexamen * Öffentliches Recht * Staatenlose (Apolide) * Interregnum * besonderes Gewaltverhältnis/Sonderstatusverhältnis * Gemeinde * Körperschaftsurkunde * Beamt*in * Staatenbund/Konföderation * Stadtstaat * Gewaltmonopol/staatliches Gewaltmonopol * Geld * Auftragsangelegenheiten * Verwaltungsvorschriften * Staatsvolk * Staatsvolk * Leistungsverwaltung und Gesetzesvorbehalt * Verfassung * Völkerrechtssubjekt * Etatist * Vielvölkerstaat * Grundrechtsverpflichtete * Rechtsstaat/Rechtsstaatsprinzip * Freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO) * Exekutive * Exekutive * Körperschaft