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Spysoftware/spyware/adware/foistware/malware/eulaware/crapware
(it.angriff)
    

Mit Spyware wird Software bezeichnet, die sich auf dem Rechner des Users einnistet um diesen für Werbung o.ä. zu missbrauchen, z.B. indem es Daten über das Surfverhalten sammelt und an den Hersteller der Software verschickt, der dann entsprechend Popups mit Werbung auf dem Rechner platziert (sog. Reklametrojaner). Eine andere Möglichkeit ist es den Browser so zu manipulieren, dass künftig alle Suchanfragen auf eine bestimmte Suchmaschine umgeleitet werden.

Die Installation geschieht meist in einem Zug mit der Installation von "kostenfreier Software", in deren Lizenzbedingungen sich ein Hinweis auf die Spysoftare befindet. Da diese Lizenzbedingungen in der Regel nicht gelesen werden, wird der Hinweis schnell übersehen. Über diesen Weg versuchen die Autoren der "kostenfreien Software" und die Anbieter von Spyware Geld zu verdienen.

Die meist unerwünschte Spyware kann zu Performance- und Stabilitätsproblemen auf dem betroffenen Rechner des Users führen.

Die Hersteller solcher Software, wie z.B. Gator (jetzt: Claria), wehren sich gegen abfällige Bezeichnungen wie Spyware, und gehen sogar juristisch gegen diese Bezeichnung auf kritischen Websites vor, da die User die Software ja wissentlich und damit freiwillig installierten. Wie weit Die Freiwilligkeit führen kann, zeigen Programme wie Radlight, das dem Benutzer im Kleingedruckten den Einsatz von Trojaner-Schutzprogrammen verbietet und diese bei der Installation selbständig löscht.

Nach deutschem Recht stellt sich die Frage, ob es sich um eine unwirksame weil überraschende Klausel in den Geschäftsbedingungen handelt (§ 305e BGB).

Ein US-Bezirksgericht hat im September 2003 entschieden, daß Reklametrojaner, wenn sie die Internetwerbung von Firmen mit der Internetwerbung von Konkurrenten überblenden legal handeln. Das Verhalten stelle weder eine Copyright-Verletzung noch unlauteren Wettbewerb da. Jeder Benutzer müsse selbst wissen, ob er die entsprechende Software auf seinem Rechner zulasse oder nicht.

Der New Yorker (USA) Staatsanwalt hat im Frühjahr 2005 Klage gegen Intermix Media erhoben, ein Unternehmen das die Spywareprogramme KeenValue und IncrediFind vertreibt. Diese Programme installieren sich der Pressemittelung der Staatsanwaltschaft zu folge heimlich und verstiessen damit gegen das "General Business Law" (Siehe auch heise Meldung 59146).

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Auf diesen Artikel verweisen: Malicious Software Removal Tool * Proxy-Server/Proxy-Cache * Suchmaschinen und Zensur * Reklametrojaner