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Sprachenrecht
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Das Rechtsgebiet, das die Bedingungen der in einem Staat gesprochenen Sprachen regelt. So z.B. die Zulässigkeit von Minderheitssprachen, die korrekte Rechtschreibung usw.

In Deutschland gibt es kein explizites Sprachgesetz oder ähnliches. Lange Zeit wurde z.B. die gültige Rechtschreibung faktisch durch die private Duden-Reaktion geregelt. Mittlerweile hat dieses Aufgabe, ohne explizite Rechtsgrundlage, die Kultusministerkonferenz der Länder übernommen, die die Ausarbeitung von Details an eine zwischenstaatliche Kommission übertragen hat

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