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Spießrutenlaufen
(recht.geschichte.16)
    

Mit Spießrutenlaufen wird eine historische Form der Bestrafung eines Fahnenflüchtigen durch die Soldaten selbst bezeichnet. Über die Schuld eines Fahnenflüchtigen musste das Regiment entscheiden.

Beim Spießrutenlauf selbst bildeten alle Soldaten eine Gasse mit Ihren Spießen durch die der verurteilte Soldat laufen musste während die anderen mit ihren Spießen zustießen.

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