logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
(recht.)
    

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine Möglichkeit die Familien mit Kindern als staatliche Hilfe zur Erziehung in Anspruch nehmen können. Die SPFH ist in § 31 SGB VIII geregelt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise