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Rechte am Grundstück
(recht.notar.skript)
    

  1. Eigentum/Besitz (§ 903 BGB, § 854 BGB)
  2. Grunddienstbarkeit (§ 1018 BGB)
    • Berechtigter ist immer nur der jeweilige Eigentümer des herrschenden Grundstücks
    • Inhalt Keine Pflicht des Eigentümers zur aktiven Handlung sondern: Duldung der Benutzung in einzelnen Aspekten.
    • Z.B. Wegerecht
  3. Nießbrauch (§ 1030 BGB)
    Eltern übertragen das Haus an Sohn behalten sich aber Nießbrauch am gesamten Haus vor.
  4. beschränkt persönliche Dienstbarkeit (§ 1090 BGB)
    • Berechtigter können alle Personen sein
    • Inhalt der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit kann alles sein was Inhalt der Grunddienstbarkeit sein kann. Nicht mehr nicht weniger.
  5. Wohnungsrecht als beschränkt persönliche Dienstbarkeit (§ 1093 BGB)
  6. Dingliches Vorkausfrecht (§ 1094 BGB)
    Bei der Teilung der Erbengemeinschaft wird gegen eine Auszahlung A Eigentümer des Hauses, dass die ganze Erbschaft ausmacht. Sein Bruder B bekommt darüber hinaus ein Vorkaufsrecht eingeräumt, da sein Haus auf einem Hinterliegergrundstück steht und er ein Interesse daran hat den Erwerb durch Dritte zu verhindern.
  7. Reallast (§ 1105 BGB)
  8. Grundpfandrecht Hypothek (§ 1113 BGB)
  9. Grundpfandrecht Grundschuld (§ 1191 BGB)
  10. Grundpfandrecht Rentenschuld (§ 1199 BGB)
  11. Erbbaurecht (ErbbauRG)
    • Das Erbbaurecht kann nur auf dem 1. Rang eingetragen werden (Ausnahme dingliche Vorkaufsrechte nach § 1094 BGB zugunsten des Erbbauberechtigten
    • (P) Wie sichert man dann die Inhaber existenznotwendiger Dienstbarkeiten (Leitungsrechte etc?) bei Zeitablauf und Heimfall?

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Auf diesen Artikel verweisen: notarielle Fachprüfung, Themensammlung