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Sichteinlagen
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Als Sichteinlagen werden zunächst die Kundeneinlagen bei Banken bezeichnet, die jederzeit (= bei Sicht) fällig sind. Darüberhinaus werden, entgegen der wörtlichen Bedeutung, dazu auch Einlagen gezählt, die eine Kündigungsfrist von weniger als einem Monat haben.

Beispiel: Jeder Kunde eines Girokontos kann jederzeit sein gesamtes Guthaben auf seinem Girokonto abheben. Daher ist das Girokonto eine Sichteinlage.

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Auf diesen Artikel verweisen: Geldmenge M1/M2/M3 * Mindestreserven/Mindestreservenpolitik